Unsere Dienstleistungen können im Rahmen der häuslichen Krankenpflege im Sinne des § 132 a und § 132 SGB V und § 72 SGB XI abgerechnet werden.
Unsere Leistungsschwerpunkte liegen auf der Grundpflege, Behandlungspflege und Palliativpflege.
bedarfsgerechte Behandlungspflege zur fachkompetenten Unterstützung bei Akuterkrankungen
Hierzu arbeiten wir mit Vitakt zusammen. In Notfällen können die Pflegebedürftigen darüber Kontakt aufnehmen. Vitakt erfasst die Situationen und kontaktiert uns als auch Angehörige – so ist im Bedarfsfall eine schnelle Unterstützung gewährleistet.
Dann besuchen Sie uns gerne. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage und wundervolle Frühlingsmomente.