Keine Sorge, wir beraten Sie umfassend. Etwa bei einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit oder bei Veränderungen der Versorgungssituation.
Beantragung zur Pflegeeinstufung
grundsätzliche Fragen zur Pflegeversicherung
notwendige Ausstattung
Beantragung von Hilfsmitteln
Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen
Sie hat bei uns, neben der Sicherstellung der Pflege nach dem SGB XI, höchste Priorität. Wir beraten Sie bezüglich möglicher Probleme, notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie dem eventuellen Einsatz von Hilfsmitteln zur Entlastung.
Hierzu zählen verschiedene Menübringdienste, Krankengymnasten, Pflegehilfsmittellieferanten, Hausnotrufsysteme, Wohnraumanpassungen sowie Tages- und Kurzzeitpflegen. Da wir unabhängig von anderen Services und Leistungsanbietern agieren, können wir Ihnen eine große und unabhängige Auswahl entsprechender Dienstleister vorschlagen.
Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir auch die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 SGB XI für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen im häuslichen Bereich durch.
Dann besuchen Sie uns gerne. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage und wundervolle Frühlingsmomente.